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   LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22   

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https://dejure.org/2023,23103
LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22 (https://dejure.org/2023,23103)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2023 - 11 S 96/22 (https://dejure.org/2023,23103)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2023 - 11 S 96/22 (https://dejure.org/2023,23103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung des Kostenverteilerschlüssels nach dem Objektprinzip grds. zulässig; § 16 Abs. 2 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 2 Satz 2
    Grenze der Mehrbelastung bei Beschluss über geänderte Kostenverteilung für Einzelmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen bei der Änderung der Kostenverteilung

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Geänderte Kostenverteilung nach §16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F für kleinere Arbeiten im Außenbereich und Treppenhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist das Objektprinzip (Kostenverteilung nach Sondereigentumseinheiten) gerecht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 939
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Dabei steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BGH NJW 2011, 2202; NJW 2010, 3298).

    Ein Wohnungseigentümer kann durch eine Mehrbelastung bei einer neuen Kostenverteilung unbillig benachteiligt sein, doch ist zu berücksichtigen, dass sich jede Änderung des Umlageschlüssels zwingend auf die Kostenlast einzelner Wohnungseigentümer negativ auswirkt (vgl. BGH ZWE 2021, 90 Rn. 13 u Rn. 27; ZWE 2010, 402, 403; LG Karlsruhe ZWE 2016, 92, 93).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.6. 2010 - V ZR 174/09, NZM 2010, 624) hat eine solche Marge lediglich im Zusammenhang mit dem allgemeinen Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG a.F./ § 10 Abs. 2 WEG n.F. erörtert.
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs zu dieser im Jahr 2007 im Gesetz etablierten Norm soll bei den Kosten eine Orientierung an einer Entscheidung des Kammergerichts (NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549) naheliegen (BT-Dr 16/887, S. 18 = NZM 2006, 401 [410]), das einen Änderungsanspruch für gegeben hält, wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 v.H. abweicht (KG, NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549 [550]; ebenso jetzt OLG Köln, ZMR 2008.989 = FGPrax 2008, 57).
  • AG Hannover, 04.04.2008 - 481 C 1989/08
    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    So wird überwiegend vertreten, dass nicht nur hinsichtlich der Verwalterkosten, sondern auch für Kosten der Gartenpflege, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Gebäudereinigung und des Hausmeisters eine gleichmäßige Kostentragung pro Wohnungseigentumseinheit erfolgen kann (vgl. BeckOGK/Falkner, 1.5.2023, WEG § 16 Rn. 158; Riecke/Schmid/Elzer/Abramenko Rn. 75 (für Hausmeister); Niedenführ/Vandenhouten/Niedenführ Rn. 50; Moosheimer ZMR 2011, 597 (603); für Gartenpflege Schmid ZWE 2014, 248 (252); aA LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 2009, 884; AG Hannover BeckRS 2009, 19302).
  • OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs zu dieser im Jahr 2007 im Gesetz etablierten Norm soll bei den Kosten eine Orientierung an einer Entscheidung des Kammergerichts (NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549) naheliegen (BT-Dr 16/887, S. 18 = NZM 2006, 401 [410]), das einen Änderungsanspruch für gegeben hält, wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 v.H. abweicht (KG, NJW 2004, 2552 L = NZM 2004, 549 [550]; ebenso jetzt OLG Köln, ZMR 2008.989 = FGPrax 2008, 57).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Dabei steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BGH NJW 2011, 2202; NJW 2010, 3298).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Verteilung der Kosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    So wird überwiegend vertreten, dass nicht nur hinsichtlich der Verwalterkosten, sondern auch für Kosten der Gartenpflege, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Gebäudereinigung und des Hausmeisters eine gleichmäßige Kostentragung pro Wohnungseigentumseinheit erfolgen kann (vgl. BeckOGK/Falkner, 1.5.2023, WEG § 16 Rn. 158; Riecke/Schmid/Elzer/Abramenko Rn. 75 (für Hausmeister); Niedenführ/Vandenhouten/Niedenführ Rn. 50; Moosheimer ZMR 2011, 597 (603); für Gartenpflege Schmid ZWE 2014, 248 (252); aA LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 2009, 884; AG Hannover BeckRS 2009, 19302).
  • LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Ein Wohnungseigentümer kann durch eine Mehrbelastung bei einer neuen Kostenverteilung unbillig benachteiligt sein, doch ist zu berücksichtigen, dass sich jede Änderung des Umlageschlüssels zwingend auf die Kostenlast einzelner Wohnungseigentümer negativ auswirkt (vgl. BGH ZWE 2021, 90 Rn. 13 u Rn. 27; ZWE 2010, 402, 403; LG Karlsruhe ZWE 2016, 92, 93).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (LG Frankfurt a. M. ZWE 2020, 436 Rn. 10 f.; Falkner, ZWE 2023, 237).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
    Im Übrigen hat auch der Bundesgerichtshof - da es aber auf eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ankommt - in jenem Kontext selbst bei einer Mehrbelastung von 70 % ein Abänderungsanspruch verneint (BGH ZWE 2011, 170; Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl. 2020, WEG § 16 Rn. 60).
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